Steilvorlage für Viacom und die übrige Inhalteindustrie

Wenn zwei wie Youtube und Viacom sich streiten, wird es für die Zuschauer oft interessant. 2007 verklagte der Unterhaltungsriese Google als Eigentümer der Plattform auf Schadenersatz.

Eine Milliarde Dollar sollten fließen, weil auf Youtube wiederholt urheberrechtlich geschütztes Viacom-Material aufgetaucht war. Dass Viacom die bekommt, ist nach einigen verlorenen Instanzen gegen den Suchmaschinenriesen unwahrscheinlich. Und trotzdem gewinnt die alte Unterhaltungsindustrie durch den Prozess, denn nun muss über ein altes Erfolgsrezept vieler Internetfirmen diskutiert werden: Der kalkulierte Regelverstoß.

Um öffentliche Punkte zu machen, haben sowohl Google als auch Viacom Details aus den Verfahrensakten veröffentlicht. Gut sieht dabei keine der beiden Seiten aus.

Wer dieses Material durchsieht, erfährt man etwa, dass Viacom mehrfach versuchte, Youtube selbst zu kaufen. Ans Licht kommt auch, dass Viacom 18 verschiedene Marketingagenturen beauftragte, Viacom-Inhalte bei Youtube einzustellen, während man sich offiziell über Urheberrechtsverstöße beklagte. Die Videos sollen sogar extra bearbeitet worden sein, damit sie nicht mehr wie poliertes Firmenmaterial, sondern wie raubkopierte Inhalte aussahen.

Die wesentlichste Erkenntnis ist allerdings, dass die Youtube-Gründer dem alten Unterhaltungsgiganten ebenfalls ein paar fatale Steilvorlagen geliefert haben. Sie wussten sehr wohl, dass copyright-geschütztes Material, dass auf Youtube veröffentlich wurde, wesentlich zur Popularität des jungen Webdienstes beitrug. Einer von ihnen, Steve Chen, schrieb etwa in einer Mail: „Ich weiß, dass wir, wenn wir die Inhalte entfernen, von 100.000 Views am Tag auf 20.000 fallen werden, vieleicht noch tiefer.“

Die Youtube-Gründer nahmen also bewusst Regelverstöße in Kauf, um die Attraktivität der Plattform hoch zu halten. Es ist ein Erfolgsrezept, das auch andere, etwa Facebook mit seiner Anti-Datenschutzpolitik, die Tauschbörsen Napster und Kazaa oder ein Sharehoster wie Rapidshare erfolgreich verfolgen.

„Wir können wahrscheinlich erklären, dass wir nicht wissen, wer die Rechte an einem Video hält und dass derjenige, der es hoch hält, damit erklärt, dass er die Rechte daran hält“, schrieb Chen in seiner Mail. Das klingt zwar wie eine ziemliche laue Ausrede -
kann aber nach US-Recht tatsächlich eine legitime Haltung sein; jedenfalls, wenn man sich auf den Digital Millennium Copyright Act beruft.
„Der DMCA (und der gesundes Menschenverstand) erkennen an, dass die Besitzer der Inhalte, und nicht die Serviceprovider wie Youtube, am besten in der Lage sind, zu wissen, ob ein bestimmtes Video auf einer Plattform im Netz gezeigt werden kann“, erklärt YouTube-Chefjustiziarin Zahavah Levine.

Demnach reicht es aus, dass eine Netzplattform Inhalte dann entfernt, wenn sie Kenntnis von den Rechtsverstößen bekommen haben.
Für einen Dienst wie Youtube ist das eine praktische Regelung. In einer Minute werden dort heute 24 Stunden Videomaterial hochgeladen.

Das Material vor der Veröffentlichung händisch oder mit Hilfe von Software zu sichten, wäre unbezahlbar. Vor diesem Problem stehen alle Plattformen, die Netznutzer Inhalte einstellen lassen.

Für Urheber ist dieses Prinzip oft unbefriedigend. Wer etwa nicht weiß, dass sein Buch bei Google Books erfasst wurde, wer nicht entdeckt, dass sein Song bei Youtube ein Video unterlegt, der kann keinen Einspruch erheben.

Ohne dieses Regel könnte man aber Dienste wie Youtube nicht betreiben, denn die Gefahr, dass urheberrechtlich geschütztes Material doch irgendwo auf einer Plattform hoch geladen wird, besteht immer – egal, ob man einen Fotodienst wie Flickr, einen Sharehoster wie Rapidshare oder ein Videoportal betreibt. Fred von Lohmann von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation befürchtet deshalb: „ Außer: ‚Erbitte zuerst die Erlaubnis von jedem Copyright-Inhaber’ gibt es keine klaren Regeln, die man befolgen kann, wenn wenn Viacom Recht bekommt.“

So weit wird es vermutlich mit Blick auf die Vorinstanzsentscheidungen nicht kommen. Einen kleinen Schönheitsfehler aber hat die Argumentation von Google und Youtube, die auf den DMCA verweisen, trotzdem: Die Youtube-Gründer wussten eben sehr wohl, dass viele der gehosteten Filme gegen das Urheberrecht verstoßen. Gut möglich also, dass das Prinzip des kalkulierten Regelverstoßes, auf dem auch andere Google-Dienste wie Streetview oder die Buchsuche aufbauen, nun massiv in die Kritik kommt. Das Verhalten der Youtube-Gründer liefert der alten Unterhaltungsindustrie eine Steilvorlage, mit der man Google und anderen dynamischen Webkonkurrenten doch noch ein Bein stellen kann. Google könnte diesen Rechtsstreit also gewinnen – und trotzdem verlieren.

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1 Kommentar zu „Steilvorlage für Viacom und die übrige Inhalteindustrie“

  1. [...] Jahren dies bewusst in Kauf genommen hat, um ein attraktiver Anlaufpunkt im Netz zu werden – sind Rechtstreitigkeiten ebenfalls Teil der Geschichte der [...]