Was hinter der Kritik am Street View-Gesetzentwurf steckt

Street View ist der Google-Dienst, der im Deutschland am meisten polarisiert. Bei keinem anderen Dienst ist so fassbar, was Googles Ziel, “die auf der Welt vorhandenen Informationen zu organisieren und allgemein zugänglich und nutzbar zu machen”, bedeutet. Ein wildfremder Mensch in einem Auto fährt an meinem Haus vorbei und knipst es? Und eine Firma stellt das Foto ins Internet? Das ängstigt, und das ärgert viele, auch wenn sie die Street View-Autos selbst nicht gesehen hat und Google Maps nicht nutzen.

Nun wird heute im Bundesrat eine Gesetzesinitiative des Bundeslandes Hamburg verhandelt, die sich ziemlich eindeutig gegen Street View richtet. Das Echo, das sie wiederum in der Netzgemeinde ausgelöst hat, ist ebenfalls hoch emotional – um nicht zu sagen: Mitunter hysterisch.

Exemplarisch dafür steht der Text „Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune?“ der gestern auf Zeit Online erschien. Vor allem das – sprachlich zugegebenermaßen sehr schöne – Bild in der Titelzeile führt die Diskussion in eine völlig falsche Richtung. Schon Titelzeile suggeriert – Jägerzäune finden ja alle blöd – dass nur Leute von gestern Street View einschränken wollen. Dabei geht es ja nicht um die Zäune, sondern um die Aufnahmen von dem, was dahinter ist, wie bereits ein Kommentator des Textes anmerkte.

Dabei ist es natürlich keine „dummdreiste Stimmungsmache gegen Google“, keine „Desinformationskampagne gegen Google-Street View … die durch alle deutschen Medien und der Politik getragen wird“, wenn gesellschaftliche Diskussionen über die Folgen von disruptiver Technologien geführt werden. Falsch ist außerdem, dass hier “kalte Rache geübt” wird, und zwar “an einem Unternehmen, dass den Stand des Journalisten wie kein anderes angegriffen hat.“

Gerade über Street View wird in Deutschland schon lange diskutiert – mitunter heftig, mitunter polemisch und populistisch. Das ist aber nicht nur legitim, sondern geboten, gerade wo immer deutlicher wird, was im Zuge von Street View alles erfasst wurde und was Google- oder Dritte, etwa amerikanische Internetversandhändler, die mit Hilfe von Street View die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einschätzen – mit den gesammelten Daten tun.

Journalisten, Blogger und alle anderen sollen und müssen darüber im Netz streiten. Auch Unternehmen können darlegen, wie sie mit bestimmten Dingen – etwa den Kunden- und Nutzerdaten – umgehen. Aufnahmen wie die dieses Hauses in Housten sind zum Politikum geworden.

Und auch Politiker müssen Vorschläge machen, wie bestimmte Dinge geregelt werden, wenn sie der Ansicht sind, dass die Selbstregulierung von Märkten oder Unternehmen nicht funktioniert.

Bei Street View ist das mittlerweile der Fall. Dass Politiker bei Google nicht mehr den Eindruck haben, dass Selbstverpflichtungen des Unternehmen nicht mehr ausreichen, hat sich Google selbst zuzuschreiben. Im Sommer 2009 verhandelten Deutschlands Datenschützer intensiv mit Google über Streetview. Damals spielte man nicht mit offenen Karten und berichtete nicht, dass man auch Informationen über Funknetze sammelt, wenn es Street View Aufnahmen macht. „Wir dachten, das sei nicht notwendig“, entschuldigte sich Googles Cheflobbyist in Sachen Datenschutz, Peter Fleischer, später.

Es ist also nicht ganz zutreffend, wenn Markus Seemann schreibt: „Die Information, dass Google diese Dinge aufzeichnet, ist seit Anbeginn des Street-View-Projektes bekannt.“ Nur durch Zufall erfuhr der Bundesdatenschützer Peter Schaar davon. Ihm lag diese Information nicht vor, und sie hätte ihm, wenn Google den Dialog transparent gestaltet hätte, vorgelegt werden müssen, denke ich. Einfach um der Transparenz willen. Seemann weißt in einem Kommentar zu meinem Text darauf hin, dass vielen Netznutzern bekannt war, dass Google auch WLAN-Daten sammelt und dass “genau diese Daten von der Firma Syhook Wireless bereits seit einigen Jahren auch in Deutschland gesammelt werden, und auf ihnen ein Teil der Ortsbestimmungsfunktionen fast aller Smartphones basieren.“ Das stimmt, ändert aber meiner Ansicht nach nichts an Googles Verantwortung, hier bei Dialog mit den Datenschützern auch pro-aktiv darauf hinzuweisen.

Unabhängig davon, ob die Funknetzdaten etwas Persönliches oder Wichtiges sind: Google hat damit Vertrauen verspielt. Nun reagiert die Politik.

Schießt sie dabei über das Ziel hinaus? Das Gesetzesvorhaben „unterwirft das Recht auf freie Fotografie der Willkür von Hausbewohnern und Eigentümern“, fürchtet etwa der Berliner Internetunternehmer Peter Debik. Sie „sollen zukünftig einzelnen Fotografen Fotos ihrer Häuser verbieten können“. Andere wie das Blog Geografitti sorgen sich, ob ein solches Gesetz „auch die systematische Nutzung von sehr unsystematisch gesammelten Flickr-Fotos erlaubt, wie sie Microsoft mit Photosynth erlaubt“. Googles Fotodienst Picasa fehlt noch in der Aufzählung.

Doch die Sorge scheint mir unbegründet. Im Entwurfstext geht es an fast allen Stellen um die „ systematische und georeferenzierte” Erstellung und Veröffentlichung von Aufnahmen. Das heißt: Wer hier und da eine Aufnahme macht, ist, auch wenn die Kamera oder ein Webdienst sie automatisch mit Geodaten anreichert davon nicht betroffen. Das Gesetz stellt die Panoramafreiheit nicht in Frage. „Ich glaube nicht, dass der Entwurf wirklich zu einer Gefahr für private und für Presse-Fotografen werden kann“, sagt Lutz Fischmann, Geschäftsführer der Fotografenvereinigung Freelens.

Tatsächlich findet sich in der Begründung auch eine Passage, die Netznutzer mit Blick auf Flickr und Co. zurecht stutzig gemacht hat: Denn was georefenzierte Bilder, (also welche, die mit Geodaten angereichert sind) sind, ist leicht zu definieren, nicht aber wie der Begriff “systematisch” bei der Erfassung, Veröffentlichung und Übermittlung der Bilder gemeint ist.

„Um eine systematische Übermittlung im Sinne des Gesetzes handelt es sich insbesondere dann, wenn die Daten im Rahmen eines Geodatendienstes an abfragende Nutzer über das Internet allgemein zugänglich gemacht werden“, steht im Entwurf. Daraus könnte ein Hausbesitzer, ein Anwalt oder ein Gericht vielleicht auch heraus lesen, dass jede Fotoplattform und jeder, der Bilder ins Netz stellt von dem Gesetz betroffen.

Hier ist der Entwurf (der ja, was schon kritikwürdig genug wäre, eigentlich ein reines lex google sein soll) schlampig formuliert. Allerdings steht diese Formulierung nicht im Gesetzestext selbst. Aus gutem Grund, denn gemeint ist mit dem Begriff „systematisch“ etwas anderes, nämlich neben der systematischen Erfassung (und ich bezweifele, dass ein Gericht das intensivste Herumfotografieren einzelner Touristen oder Lokalhstoriker in einer Stadt als in diesem Sinne „systematisch“ bewerten) auch die systematische Verwertung der Aufnahmen.

„Dienste wie Flickr sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen“, sagt Volker Bulla, Sprecher der Hamburger Justizbehörde. Das ist die Behörde, die den Entwurf formuliert hat. Die Fotos bei diesen Netzdiensten konzentrieren sich bisher auf bestimmte, für die Nutzer besonders interessante Punkte, etwa – um in Hamburg zu bleiben – um das Rathaus, die Landungsbrücken oder das Millerntorstadion, auch wenn natürlich auch Fotos aus anderen Ecken der Stadt dort zu sehen sind. „Erst wenn beispielsweise Flickr plötzlich beginnen sollte, einen eigen Dienst aufzubauen, der eine Fläche wie die Elbchausssee oder den Stadtteil Altona-Altstadt gezielt mit Hilfe dieser geomarkierten Bilder abzubilden, würde dieses Gesetz greifen.“

Also: Für Flickr gibt es keine neuen Regeln, außer sie ändern ihr Geschäftsmodell und beginnen ebenfalls, flächendeckende Straßenansichten – diesmal eben aus von Nutzern hochgeladenen Bildern – zusammen zu bauen.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Widerspruchrechte von Hausbesitzern und die Pflicht zur Verpixelung von Bildern zu sehen. Einspruch kann man nur erheben, wenn ein Internetunternehmen großflächige Ansichten erstellt, nicht aber, wenn ein einzelner Passant eine Foto schießt. „Selbst wenn der Gesetzesentwurf handwerklich nicht optimal ist – und es gibt Juristen, die sagen, dass das der Fall ist – wird im Falle eines Falles spätestens das Bundesverfassungsgericht die Panorama-Freiheit schützen“, sagt Lutz Fischmann.

Viel Lärm um nichts also? Es wäre leicht, die Kritik am Street View-Gesetz damit abzutun. Sie ist aber zumindest bei dem Jägerzaun-Text mehr und bei Peter Dediks Interview mehr: Sie bedeutet ein einseitiges Einfordern auf einen Standard – den der totalen Transparenz.

„Das Recht, unbeschränkt zu informieren und sich selbst unbeschränkt informieren zu können, muss in einer Informationsgesellschaft Vorrang haben”, behauptet Peter Debik. Nun steht im Grundgesetz, dass die Bundesrepublik eine Demokratie ist. Und manches mehr.

Auf die totale Transparenz gibt es aber kein Recht – bestenfalls den Wunsch von einigen Menschen, sich grenzenlos informieren zu können. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch den Wunsch von anderen, in Ruhe gelassen und nicht erfasst zu werden. Die Kritik am Street-View-Gesetzentwurf erinnert deshalb mitunter an die Tunnelblick-Argumentation von Leuten, die Verkehrsregeln ablehnen, weil sie gerne mit 180 über die Autobahn brettern, auch nicht anders formuliert hätten. Bremsen? Altmodisch. Irgendwie nicht zeitgemäß. Ob andere kein Auto haben oder überfahren werden, scheint ihnen dabei egal zu sein.

P.S. Eine kürzere Version dieses Textes erschien heute bei Zeit Online.

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